Ziele und Aufgabe von PPW

PrePaid Wohnen e.V. i. G.
Aufgabe
Prepaid Wohnen soll Menschen die Möglichkeit geben, kurzfristig und für bestimmte Zeit unkompliziert eine Unterkunft anzumieten.
Ziele:
Gründung eines e.V.
Gründung einer WBG/EWG
Beide Organisationen sollen dann professionell bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Prepaid Wohnen soll Menschen die Möglichkeit geben, kurzfristig und für bestimmte Zeit unkompliziert eine Unterkunft anzumieten.

Der Zeitraum für die Anmietung kann zwischen 1 - 30 Tage liegen. Längere Anmietung muss abgefragt werden.

Es ist ein neues Konzept was nichts mit Hotel zu tun hat.


Mit PrePaid Wohnen soll Menschen schnell geholfen werden in Notsituationen oder anderen Lebenssituationen unkompliziert eine Unterkunft zu finden.

Die Gründung eines e.V. soll das Konzept in eine ordentliche Rechtsform bringen und die Möglichkeit bietet,

als Mitglied mit einem kleinen Jahresbeitrag das soziale Engagement zu unterstützen.
Auszug aus der Satzung
§ 2 – Aufgabe und Zweck
A) Aufgaben und Ziele:
Aufgabe von PrePaid Wohnen e.V. soll Menschen die Möglichkeit geben, kurzfristig und für bestimmte Zeit unkompliziert eine Unterkunft anzumieten. Die Einnahmen von PrePaid-Wohnen e.V. werden für die entstehenden Kosten bei Anmietung/Kauf von Immobilien, für die Bereitstellung der notwendigen Unterkünfte verwendet.
Der Zeitraum für die Anmietung kann zwischen 1-21 Tage liegen. Längere Anmietung muss abgefragt werden.
Es ist ein neues Konzept was nichts mit Hotel zu tun hat.
Die Gründung des PrePaid Wohnen e.V. soll das Konzept in eine ordentliche Rechtsform bringen und die Möglichkeit bieten, als Mitglied mit einem kleinen Jahresbeitrag das soziale Engagement zu unterstützen.
Ziele:
PrePaid Wohnen e.V. steht für soziales Engagement und schnelle Hilfe wenn Obdachlosigkeit im Raum steht,
Zum Beispiel:
  1. der Wechsel in eine neue Stadt für eine neue Arbeit/Studium anzutreten
  2. private Veränderung (Trennung, Wohnung zu teuer, Hotel zu teuer....)
die oben aufgeführten Beispiele kommen täglich vor die Betroffenen finden in der heutigen Zeit nicht oft nicht schnell genug eine adäquate Lösung, eine Unterkunft zu finden. Die dringend notwendige Interimslösung wird von PrePaid-Wohnen e.V. als Brücke für die Zeit bis zum Einzug in die neue eigene Wohnung gestellt.
Zielgruppe sind Menschen die ein strukturiertes Leben führen, ein regelmäßiges Einkommen dazu zählt:
  1. Gehalt/Rente
  2. Bäfög
  3. Arbeitslosengeld 1 und 2
  4. Harz 4
  5. Stipendium
und ihre positive Lebenseinstellung nicht verloren haben. Eine Schufa Auskunft wird nicht angefordert, jedoch muss die Miete für die Nutzung der Räumlichkeiten von PrePaid-Wohnen e. V. im Voraus bezahlt werden.
  • Eine Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt als festen Wohnsitz oder Zweitwohnsitz, wird von PrePaid-Wohnen e.V. nicht genehmigt und akzeptiert.
  • Wir helfen gern bei der Suche nach einer neuen Wohnung und unterstützen Sie auch gerne bei Ihrem Umzug.
  • Die hohen Mietpreise bringen in der heutigen Zeit, Menschen in Wohnungsnot die ein geregeltes Leben führen und zum Beispiel als Überbrückung kurzzeitig eine Unterkunft benötigen die bezahlbar und Human ist.
Es ist kein Auffangbecken für Menschen die ihr Leben nicht im Griff haben.
Projekte:
Seriöse Investoren und Unterstützer/innen für Projekte sind willkommen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  1. Durchführung Benefizveranstaltungen und Immobilienvorhaben.
  2. Desweiteren durch aktive Marketingaktionen via Internet und anderen Medien.
  3. Das Netzwerk durch Kooperationen mit  anderen Vereinen und Stiftungen, durch Sponsoren, Ehrenamtliche Mitglieder ..... ist ebenfalls ein starker Pfeiler für den Verein und die Projekte des Vereins
  4. Durch die Leistungen der Vermietung der Unterkünfte wird die finanzielle Basis gebildet und ausgebaut für weiteren Wohnraum zu schaffen.
B) Zweck:
  1. Der Verein arbeitet auf unmittelbar und ausschließlich gemeinnütziger (mildtätiger) Grundlage. Sein Zweck ist nicht auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtet.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.
  3. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgabenerstattung muss vom Vorstand und den Kassenprüfern/innen genehmigt vor Auszahlung werden.
  4. Der Verein soll in das zuständige Amtsgericht/ Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“, weiterhin soll beim zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit bzw. die Mildtätigkeit des Vereines beantragt werden. Siehe auch § 16 der Satzung.
Weitere Informationen in unserer Satzung und bei Projekten.

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