Mittwoch, 24. September 2014

PrePaid-Wohnen Gründungsversammlung am 15.10.2014 in Erkelenz.


Gründungsversammlung von PrePaid-Wohnen e.V.

WO? Im Anton's
Export Event
Mittwoch, 15. Oktober 2014, 20:00 UhrInformationen und Einladungen/Anmeldung Kontakt und Service
Programm:
Begrüßung
Präsentation von PrePaid-Wohnen e.V. Ziele und Konzept ca. 15 Minuten
  • Wahl der Sitzungsleitung
  • Wahl Zählkommission
  • Wahl des Vorstandes
Nach der offiziellen Veranstaltung noch gemütliches Beisammensein.
Location : Erkelenz
Contact : Elke Wirtz
Anmeldung für eine Einladung bitte über:
Adresse:
Anton-Raky-Allee 32
41812 Erkelenz
Telefon: 02431-9745608
Fax: 02431-9745607
https://www.facebook.com/events/1683036905254955/

Verein und Informationen

Donnerstag, 18. September 2014

Interessanter Bericht über Immobilien

http://mobil.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Eigene-Immobilie-bringt-nicht-zwangslaeufig-Gewinn-article13630361.html

Freitag, 12. September 2014

Interview gegeben zum Thema Wohnungslosigkeit vermeiden und Soziales System im Bereich Arbeit

Elke Wirtz hat einen Link geteilt.
Eben bei http://www.funsider.de/ ein Interview gegeben zum Thema Wohnungslosigkeit vermeiden und Soziales System im Bereich Arbeit.
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Wohnen muss bezahlbar bleiben Quelle: dbb Magazin | 09. September 2014

Quelle: dbb Magazin | 09. September 2014
Wohnen muss bezahlbar bleiben
dbb Magazin: Der Bevölkerungsanteil der älteren, teils pflegebedürftigen Menschen wird weiterhin ansteigen. Die meisten von ihnen möchten so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, doch bereits jetzt herrscht Mangel an altersgerechtem Wohnraum. Was werden Sie tun, um die Zahl dem Bedarf anzunähern?


Barbara Hendricks: Wir kümmern uns darum, dass ältere, in ihrer Mobilität eingeschränkte und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Dazu muss das Angebot an altersgerechten Wohnungen erhöht und verbessert werden. Über das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" hat die Bundesregierung von 2009 bis 2011 Bundesmittel für zinsverbilligte Darlehen und Investitionszuschüsse bereitgestellt. Damit wurden bereits Anreize für die altersgerechte Anpassung von Wohnungsbestand und das Wohnumfeld gegeben. Das Programm stand selbstnutzenden Eigentümern, Vermietern und Mietern für Maßnahmen der Barrierereduzierung zur Verfügung. Nach Auslaufen des Bundesprogramms hat die KfW Anfang 2012 ein Eigenmittelprogramm "Altersgerecht Umbauen" in der Darlehensvariante aufgelegt. Bis Juni 2014 haben damit Bund und KfW
zusammen den Umbau von circa 130.000 altersgerechten Wohnungen gefördert.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum unterstützen. Dazu sieht der Koalitionsvertrag vor, dass zur Förderung des generationengerechten Umbaus ein neues Programm "Altersgerecht Umbauen" aufgelegt wird, das mit Investitionszuschüssen ausgestattet wird und das bestehende KfW-Kreditprogramm ergänzen soll. Die Förderung des altersgerechten Umbaus ist auch in das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ("Wohn-Riester") aufgenommen worden. Damit erhalten förderberechtigte selbstnutzende Eigentümer die Möglichkeit, die Förderung für die bauliche Vorsorge im Alter einzusetzen. Außerdem wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Zuschussförderung mit einem neuen KfW-Programm "Altersgerecht­Umbauen" wieder einführen. Damit werden insbesondere ältere selbstnutzende Eigentümer, die keine Darlehen mehr erhalten oder keine neuen Schulden mehr aufnehmen möchten, beim Barriereabbau wieder stärker unterstützt. Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum wird auch in der sozialen Wohnraumförderung unterstützt. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung ist durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf die Länder übergegangen. Der Bund unterstützt die Länder bei der sozialen Wohnraumförderung bis zum Jahr 2019 mit 518,2 Millionen Euro jährlich. Die Mittel können je nach politischer Schwerpunktsetzung in den Ländern auch für den barrierefreien Neubau und die Modernisierung des Gebäudebestandes eingesetzt werden.

"Der öffentliche Bauherr Bund bekennt sich zu seiner Vorbildfunktion, da seine Bauten im besonderen Maße im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen", heißt es auf Ihrer Homepage. Die Wertgrenze für barrierefreie zivile Um- und Erweiterungsbauten ist vom Bund von einer auf zwei Millionen Euro angehoben worden. Widerspricht dies nicht dieser Vorbildfunktion?
Die Barrierefreiheit ist eines der Elemente des nachhaltigen Bauens und aus meiner Sicht eine selbstverständliche Eigenschaft der zukunftsfähigen gebauten Umwelt. Deshalb habe ich im Mai dieses Jahres für die Bundesbauverwaltung einen Leitfaden "Barrierefreies Bauen" herausgegeben, in dem die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Bundesbauten und den dazugehörigen Außenanlagen beschrieben sind, und zwar unabhängig von der Kostenhöhe und der Art der Baumaßnahmen. Damit wird aus meiner Sicht zu Recht der Anspruch formuliert, jenseits einer gesetzlichen Verpflichtung im Sinne eines "universal design" ein Lebensumfeld für alle Menschen herzustellen, das niemanden ausschließt. Alle öffentlichen Bauherren sollten sich hier vorbildhaft verhalten. Der Bauherr Bund bekennt sich schon lange zu seiner Vorbildfunktion, die sich auch in der barrierefreien Gestaltung seiner eigenen Gebäude widerspiegelt. Er unterliegt sogar einer gesetzlichen Verpflichtung, die sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ergibt, das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist. Danach sollen alle zivilen Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Nach den aktuellen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) liegt in der Tat die Wertgrenze für große zivile Um- oder Erweiterungsbauten bei zwei Millionen Euro und nicht mehr wie früher bei einer Million Euro, ab der die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung auf der Grundlage entsprechender Bedarfsforderungen besteht. Für alle zivilen Neubauten besteht aber weiterhin, unabhängig von der Kostenhöhe, die gesetzliche Verpflichtung zum barrierefreien Bauen.
Sie wollen den in die Jahre gekommenen "sozialen Wohnungsbau" neu beleben, um in Ballungsgebieten bezahlbaren Wohnraum für Geringverdiener zu schaffen. In der Vergangenheit erfolgte die Förderung in der Regel über preisgünstige Bauherren-Kredite. Das dürfte zurzeit aufgrund des Zinstiefs keine Lösung darstellen. Was wollen Sie stattdessen tun?
Seit 2007 sind die Länder allein für die soziale Wohnraumförderung zuständig. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe aber bis 2019 mit so genannten Kompensationsmitteln in Höhe von jährlich 518,2 Millionen Euro. Angesichts der Wohnungsengpässe in zahlreichen Ballungszentren ist es notwendig, den sozialen Wohnungsbau wiederzubeleben; denn es ist eine vordringliche Aufgabe, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Deshalb wird der soziale Wohnungsbau einen hohen Stellenwert im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen einnehmen, das ich am 10. Juli 2014 mit den Ländern, den Kommunen, der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie Vertretern der Nachfrageseite (Mieterbund, Gewerkschaften) und weiteren Akteuren, die einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungsversorgung leisten können, ins Leben gerufen habe. Gemeinsames Ziel ist es, den wachsenden Wohnungsbedarf in den Ballungsräumen zu decken und die sozialen, demografischen und energetischen Herausforderungen zu bewältigen. Wir wollen im Rahmen des Bündnisses mit den Ländern vereinbaren, dass diese die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch weiterhin zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung einsetzen. Mit diesem Beitrag kann zusätzlich zu den Eigenmitteln der Länder schon einiges für den Neubau von Sozialwohnungen getan werden, beispielsweise durch die Gewährung von Baudarlehen mit Zinssätzen, die unterhalb der marktüblichen Zinssätze liegen, oder durch Zuschüsse. Außerdem gibt es gute Beispiele, dass Kommunen zum Beispiel bei Wohnungsbaumaßnahmen Quoten für Sozialwohnungen vorgeben oder kommunales Bauland in Abhängigkeit von Konzeptqualitäten und nach sozialpolitischen Kriterien verkaufen. Der Bund wird entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung verbilligt Konversionsgrundstücke an Kommunen abgeben. Hierfür ist ein Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro, begrenzt auf vier Jahre, vorgesehen.
Es heißt, wenn ein Amerikaner und ein Deutscher beginnen, ein Haus zu bauen, kann der Amerikaner nach drei Monaten einziehen und der Deutsche den Bauantrag stellen: Wären weniger Vorschriften und Vorgaben im Baubereich nicht sinnvoller als die heutige Regelungsflut?
Bauen richtet sich in Deutschland nach den Landesbauordnungen der einzelnen Länder; der größte Teil der Vorschriften sind somit Ländervorschriften und nicht durch den Bund zu beeinflussen. Die Landesbauordnungen sind keinesfalls nur den Bürger belastende Regelungen, sondern erzeugen auch ein hohes Maß an Sicherheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz und beinhalten im Bereich des Nachbarrechts auch Schutzvorschriften für Nachbarn und Anlieger. Gerade internationale Experten bescheinigen Deutschland geradezu eine Vorreiterrolle im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Im Übrigen hat das auch zur Folge, dass Deutschland sehr hochwertige Bauprodukte zum Einsatz bringt. Im Vergleich zu anderen Ländern wird in Deutschland ein sehr hoher Wohnstandard ermöglicht. Unbeschadet dieser Feststellung haben wir begonnen, mit einer Baukostensenkungskommission gegebenenfalls überzogene Standards zu überprüfen. Dies könnte helfen, insbesondere in Metropolregionen mehr preiswerten Wohnraum anbieten zu können.
Im Juni 1991 haben wir ein Interview mit dem damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer geführt und ihn gefragt, ob er mit der Personalausstattung seines Hauses zufrieden sei. Er antwortete entschieden mit Nein. Dieselbe Frage fast 24 Jahre später an seine Nachfolgerin im Amt: Sind Sie mit der Personalausstattung Ihres Hauses zufrieden, Frau Hendricks?
Nein. Die Aussage von Herrn Töpfer stammt aus einer Zeit, als das Bundesumweltministerium noch in den Kinderschuhen steckte. Es war ja bei seiner Gründung mit großen Aufgaben, aber wenig Personal ausgestattet worden. Die Situation hat sich dann in den folgenden Jahren nur mäßig verbessert. Die Aufgaben wurden immer mehr, einen entsprechenden Personalzuwachs gab es aber in Zeiten allgemeiner Stellenkürzungen nicht. Um die Arbeit trotzdem in den Griff zu bekommen, wurden vor allem in den letzten Jahren viele befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Unter dem Strich kämpft das BMUB daher im Gegensatz zu älteren Ministerien immer noch mit einem strukturellen Defizit in der Personalausstattung. Ich bin fest entschlossen, diese Situation in den nächsten Jahren spürbar zu verbessern und den in meinem Haus befristet Beschäftigten soweit wie möglich eine dauerhafte Perspektive zu bieten.

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