Nur 5 % der Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei bzw.
barrierearm (Kuratorium Deutsche Altenhilfe KDA). Doch die meisten
Menschen möchten auch im Alter in ihrer Wohnung bleiben. Im Neubau ist
es relativ leicht möglich, die Anforderungen der DIN 18040 T 2 für
Barrierefreiheit im Wohnungsbau umzusetzen. Hier erfahren Sie mehr zur
Umsetzung im Bestand, zu Fördermöglichkeiten. Zudem geben wir Beispiele
für gelungene Badmodernisierungen.
Im Jahr 2035 wird rund ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre
alt sein (Statistisches Bundesamt). Aber auch junge Menschen
profitieren von mehr Platz im Bad und generell von mehr Komfort. Egal,
ob sie im Eigenheim oder in einer Mietwohnung leben.
Im Neubau ist es relativ leicht möglich, die Anforderungen der DIN
18040 T 2 für Barrierefreiheit im Wohnungsbau umzusetzen. Die
Bauordnungen mehrerer Bundesländer schreiben außerdem vor, dass in einem
neuen Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten eine komplette Etage
barrierefrei gestaltet werden muss. Für die Umsetzung sorgen Architekten
und Bauträger mit entsprechendem Fachwissen.
Im Bestand ist die Umsetzung kniffligWer eine
Gebäudebesichtigung mit offenen Augen durchführt, wird leicht die „Ecken
und Kanten“ erkennen, die abgeschliffen werden müssen:
Ist die Wohnung schwellenfrei, oder sind wenigstens keine Schwellen über 2 cm Höhe vorhanden?
Sind die Türen 80 cm breit und die Bewegungsflächen im Bad 1,20 m x
1,20 m bzw. mindestens so groß, dass man sich mit einem Rollstuhl dort
bewegen kann? (Die Anforderungen für einen elektrischen Rollstuhl sind
noch höher.)
Öffnet die Badezimmertür in den Flur hinein, sodass ein ohnmächtig am
Boden liegender Bewohner nicht mit seinem Körper den Eingang ins Bad
versperrt?
Und ist neben dem WC mindestens 90 cm Platz, damit man es auch mit einem Rollstuhl anfahren kann?
Im Bestand gilt es oftmals Kompromisse zu finden und den Spagat
zwischen Anforderungen laut DIN und technischen und finanziellen
Möglichkeiten zu bewältigen. Erfahrungsgemäß entstehen die größten
Probleme in den Bädern, insbesondere durch die Einstiegshöhen der Wannen
oder zu hohe Duschtassen.
Strategien und UnterstützungWohnungsunternehmen
können sich überlegen, ob sie beispielsweise Bäder strangweise sanieren
(in Hochhäusern) oder freiwerdende Erdgeschosswohnungen barrierefrei
umbauen. Viele Unternehmen bieten individuelle Wohnberatungen für ihre
Mieter und Anpassungen der Wohnungen. Auch gehören Kooperationen mit
sozialen Trägern oder Hilfsangebote durch Servicepunkte oder andere
Einrichtungen zum Angebotsspektrum vieler Unternehmen dazu, um die
angestammten Mieter zu halten und neue zu werben.
Kostenfreie Beratung zur BarrierefreiheitEinige
Architekten sind auf „barrierefreie Planung“ spezialisiert.
Beispielsweise bietet die Niedersächsische Architektenkammer kostenfreie
Beratung zur Barrierefreiheit an und die Architektenkammer Berlin hat
einen Arbeitskreis Universal Design, der sich mit dem Thema
Barrierefreiheit und Demografie beschäftigt. Zu Fragen der
Wohnungsanpassung berät außerdem die Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungsanpassung BAG. Auf den entsprechenden Websites sind
Ansprechpartner zu finden.
Förderkredite und ZuschüsseNeubauten und
Umbaumaßnahmen mit dem Ziel „Barrierefreiheit“ werden beispielsweise von
der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert, und zwar unabhängig
vom Alter der Mieter oder selbstnutzenden Eigentümer. Im Rahmen des
Programms 159: Altersgerecht Umbauen finanziert die KfW unter anderem
Umbauten von Sanitärräumen. Der maximale Kredit beträgt 50.000 € pro
Wohnung; je nach Laufzeit und Zinsbindung liegt der Zinssatz zwischen
0,75 und 1,4 % (Stand: 20. November 2015; Martin Hillmann, IBB
Investitionsbank Berlin). Neben Krediten gewährt die KfW zusätzlich für
Einzelmaßnahmen Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Summe, pro
Wohnung maximal 5.000 €. Das entsprechende Förderprogramm heißt
„Altersgerecht Umbauen Zuschuss (455)“.
Konkret fördert die KfW beim Umbau des Bades:
- Änderung der Raumaufteilung
- Schaffung ausreichender Bewegungsfläche rund um Sanitärobjekte
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs (Beispiel: nach außen öffnende Tür oder Schiebetür)
- Schaffung bodengleicher Duschplätze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (Beispiele: Waschbecken, die
genug Beinfreiheit bieten und höhenverstellbar sind; Badewannen mit
niedriger Einstiegshöhe oder Liftsystem; WCs, die in der Sitzhöhe dem
Nutzerbedarf angepasst oder in der Höhe flexibel verstellbar sind).
Besteht bei Mietern oder selbstnutzenden Eigentümer eine
Pflegestufe, so kann bei der Pflegekasse mittlerweile ein Umbauzuschuss
von bis zu 4.000 € beantragt werden (
www.nullbarriere.de/pflegekasse-zuschuss.htm).
Bestimmte Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen und
manche Wohnungsunternehmen bieten Wohnberatung für ihre Mieter an und
beteiligen sich an den Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen. In jedem
Fall sollte vorher Kontakt zu den jeweiligen Stellen aufgenommen werden.
Nachträglich werden keine Kosten übernommen.
Autorin: Sabine Rebe,Dipl.-Ing. Architektin und Designerin, Büro Wohnplan
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